Effektiver Jahreszins

Jährliche Gesamtkosten eines Kredits in Prozent, inklusive der meisten Nebenkosten – die gesetzliche Vergleichsgröße.

Der effektive Jahreszins ist eine zentrale gesetzliche Vergleichsangabe: Er berücksichtigt neben dem Sollzins die nach § 16 PAngV einzubeziehenden Kosten und Zahlungszeitpunkte. Die Vorschrift nennt zugleich ausgeschlossene Kosten und Sonderfälle. Aus einem konkreten Ratenkreditangebot lässt sich der Effektivzins mit dem Effektivzinsrechner selbst ermitteln. Bei Baufinanzierungen mit Zinsbindung und Restschuld passt dieses Formular nicht immer; die Grenze erklärt die FAQ Kann ich den Effektivzins einer Baufinanzierung berechnen?.

Quellen