Wie stark erhöht eine Bearbeitungsgebühr den Effektivzins?

Eine Bearbeitungsgebühr senkt den tatsächlich ausgezahlten Kreditbetrag, während die vereinbarte Rate unverändert bleibt – dadurch steigt der effektive Jahreszins gegenüber dem reinen Sollzins.

Ein Rechenbeispiel zeigt das Ausmaß: Bei 10.000 € Nominalbetrag und 200 € Bearbeitungsentgelt werden nur 9.800 € ausgezahlt. Bei 300 € Rate im Monat und drei Jahren Laufzeit liegt der reine Sollzins ohne Gebühr bei rund 5,06 % p. a., der effektive Jahreszins mit der Gebühr bei rund 6,42 % p. a. – ein Unterschied von etwa 1,4 Prozentpunkten allein durch die 200 €. Die Werte sind eine Beispielrechnung, kein reales Angebot.

Warum die Bank oft einen etwas anderen Wert nennt: Schon bei denselben Eckdaten weichen exakte Zahlungstermine, eine Restschuldversicherung oder Rundung den tatsächlichen Wert leicht ab – die Gründe erklärt der Effektivzinsrechner im Detail.

Mit den eigenen Zahlen aus einem konkreten Angebot lässt sich der Effekt direkt im Effektivzinsrechner nachrechnen.

Quellen

  • Anlage zu § 16 PAngV — Berechnung des effektiven Jahreszinses

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizNormDie Grundgleichung setzt die Auszahlungsbeträge den abgezinsten Rückzahlungen gleich. Genau deshalb hebt eine Bearbeitungsgebühr den effektiven Jahreszins: Sie senkt den Auszahlungsbetrag, während die Rate unverändert bleibt.Abruf: 29.08.2026