Nettodarlehensbetrag
Der tatsächlich ausgezahlte Kreditbetrag nach Abzug einmaliger Kosten wie Bearbeitungsentgelt oder Disagio – Grundlage der Effektivzinsberechnung.
Der Nettodarlehensbetrag ist der Betrag, der nach Abzug einmaliger Kosten wie Bearbeitungsentgelt oder Disagio tatsächlich ausgezahlt wird. Er unterscheidet sich damit vom vereinbarten Nominalbetrag, den der Kreditvertrag als Kreditsumme nennt – dieser bleibt die vertraglich vereinbarte Grundlage vor Abzug der Kosten.
Diese Differenz ist mehr als eine Randnotiz: Sie bestimmt, mit welchem Kapital tatsächlich gerechnet wird, wenn Rate und Laufzeit den effektiven Jahreszins ergeben sollen. Je höher die einmaligen Kosten, desto stärker weicht der ausgezahlte vom vereinbarten Betrag ab. Im Effektivzinsrechner ist der Nettodarlehensbetrag deshalb eine der Eingaben.
Bei Darlehen mit Zinsbindung beschreibt der Nettodarlehensbetrag nur den ausgezahlten Startbetrag; Laufzeit, Zinsbindungsende und Restschuld müssen separat betrachtet werden.
Vom Sollzins ist der Nettodarlehensbetrag zu unterscheiden: Der Sollzins bezeichnet einen Zinssatz, der Nettodarlehensbetrag einen ausgezahlten Geldbetrag – beide Größen ergänzen sich, beschreiben aber Unterschiedliches.