Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein pauschaler Freibetrag für private Kapitalerträge in Deutschland. Bis zu dieser Grenze werden zum Beispiel Zinsen oder bestimmte andere Kapitalerträge nicht mit Abgeltungssteuer belastet.
Stand 18. Juli 2026 nennt § 20 Abs. 9 EStG einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt dort ein gemeinsamer Betrag von 2.000 €. Der Betrag wird nicht zusätzlich zu tatsächlichen Werbungskosten angesetzt; er ist die pauschale Regel für Kapitalerträge.
Mit einem Freistellungsauftrag teilst du einer Bank mit, bis zu welchem Betrag sie Kapitalerträge ohne Kapitalertragsteuer-Abzug auszahlen soll. Wenn du mehrere Banken nutzt, kann der Betrag verteilt werden. Diese FAQ gibt dafür keine individuelle Empfehlung, weil die passende Aufteilung von deinen Konten, Depots und Erträgen abhängt.
Der Sparplanrechner und der Zinseszinsrechner rechnen weiterhin brutto. Ein noch freier Sparerpauschbetrag kann dein reales Netto-Ergebnis verbessern, wird aber nicht automatisch im Rechner abgezogen oder optimiert. Für den Steuerabzug auf Kapitalerträge passt als Anschlussfrage die FAQ Was ist die Abgeltungssteuer?. Der Ratgeber Sparplan anlegen hilft bei der Sparplan-Grundstruktur. Wer Steuer und Inflation gemeinsam auf die Rendite umrechnen will, findet die Gesamtrechnung in der FAQ Wie berechnet man die Rendite nach Steuern und Inflation?.