Was ist die Abgeltungssteuer und wie mindert sie Zinserträge?

Die Abgeltungssteuer ist die Einkommensteuer auf viele private Kapitalerträge in Deutschland, etwa Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Bei deutschen Banken wird sie in vielen Standardfällen als Kapitalertragsteuer direkt einbehalten.

Für die Nutzung des Zinseszinsrechners und des Sparplanrechners heißt das: Die Rechner zeigen Brutto-Werte vor Steuern. Wenn aus dem berechneten Zinsertrag tatsächlich Kapitalerträge zufließen, kann der Netto-Betrag niedriger sein. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt unter anderem vom genutzten Sparerpauschbetrag, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und deiner individuellen Steuersituation ab.

Stand 18. Juli 2026 nennt § 32d EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen einen besonderen Steuertarif von 25 %. § 43a EStG beschreibt für viele Kapitalerträge ebenfalls 25 % Kapitalertragsteuer. Das ist aber kein Netto-Rechner: Spezialfälle wie Investmentfonds, ausländische Quellensteuer, Verlustverrechnung oder Kirchensteuerdetails werden hier nicht berechnet.

FinanzTools ersetzt keine Steuerberatung. Die FAQ soll nur einordnen, warum eine nominale Rendite und ein Brutto-Rechnergebnis nicht automatisch deinem späteren Netto-Ertrag entsprechen. Wer Steuer und Inflation gemeinsam auf die Rendite umrechnen will, findet die Gesamtrechnung in der FAQ Wie berechnet man die Rendite nach Steuern und Inflation?. Für die Besteuerung der gesetzlichen Rente selbst – ein anderer Steuertatbestand als Kapitalerträge – siehe die FAQ Wie wird die gesetzliche Rente versteuert?.

Quellen

  • § 32d EStG — Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizNormAbsatz 1 Satz 1 wörtlich: Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen „beträgt 25 Prozent“. Satz 3 regelt die Ermäßigung bei Kirchensteuerpflicht.Abruf: 29.08.2026

  • § 43a EStG — Bemessung der Kapitalertragsteuer

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizNormAbsatz 1 Satz 1 Nr. 1 nennt für die hier einschlägigen Fälle „25 Prozent des Kapitalertrags“. Das ist der Satz, den die Bank einbehält.Abruf: 29.08.2026

  • § 20 Abs. 9 EStG — Sparer-Pauschbetrag

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizNormWörtlich: „ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen“. Zusammen veranlagten Ehegatten wird „ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2 000 Euro“ gewährt.Abruf: 29.08.2026